Die Heranziehung zur Kurabgabe setzt voraus, daß dem Kurabgabesatz eine ordnungsgemäße Kalkulation zugrunde …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die Heranziehung zur Kurabgabe setzt voraus, daß dem Kurabgabesatz eine ordnungsgemäße Kalkulation zugrunde liegt.
2. Inhaber von Bootsliegeplätzen sind grundsätzlich kurabgabepflichtig.