OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss LS

Zur Unwirksamkeit einer gerichtliche Anordnung über das persönliche Erscheinen des Betroffenen allein bei …

Strafrecht

Leitsatz

Zur Unwirksamkeit einer gerichtliche Anordnung über das persönliche Erscheinen des Betroffenen allein bei einem schwerwiegenden Mangel. Für diese Fälle ist eine weitere Begründung in den Urteilsgründen nicht notwendig. Die Ermessenfehler- und damit Rechtsfehlerfreiheit der Anordnung wird im Rechtsbeschwerdeverfahren bei einer formgerecht ausgeführte Rüge überprüft.