VGH Hessen 1. Senat Urteil LS

Gegen die Verfassungsmäßigkeit der in § 13 Abs. 1 Satz 2 i.V. mit § 3 Abs. 1 Nr. 1b HBeihVO (F. 1959) …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Gegen die Verfassungsmäßigkeit der in § 13 Abs. 1 Satz 2 i.V. mit § 3 Abs. 1 Nr. 1b HBeihVO (F. 1959) getroffenen Regelung, nach der sich der Beihilfebemessungssatz von 50 % bei verheirateten Antragstellern - unbeschadet etwaiger weiterer, hier nicht interessierender Einschränkungen - lediglich dann um 5 % zu erhöhen, wenn der Ehegatte nicht auch im öffentlichen Dienst stand, bestanden keine Bedenken.

2. Zur Frage der Vorschußgewährung auf Beihilfen.