OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Wer unter der Bezeichnung "Unternehmensberatung für Arbeitsstudien und Betriebsorganisation" selbständig …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Wer unter der Bezeichnung "Unternehmensberatung für Arbeitsstudien und Betriebsorganisation" selbständig Dienstleistungen anbietet, die ein REFA-Techniker in diesem Bereich in den dafür vorgesehenen Lehrgängen erlernt, übt keinen freien Beruf aus, sondern betreibt ein Gewerbe.