Die Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage setzt voraus, daß ein Antrag des Klägers abgelehnt oder die …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage setzt voraus, daß ein Antrag des Klägers abgelehnt oder die Entscheidung über ihn unterlassen wurde.
2. Zur Frage, in welchem Umkreis bei einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 BBauG die vorhandene Bebauung zu berücksichtigen ist.
3. Zur Möglichkeit einer Befreiung im Falle der Bedenklichkeit eines Vorhabens nach § 34 BBauG.