EuG Zweite Kammer Beschluss zitiert von 1

Staatliche Beihilfen – Klagefrist

Syndicat national de l’industrie des viandes (SNIV) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Nichtigkeitsklage – Staatliche Beihilfen – Klagefrist – Beginn – Veröffentlichung einer Zusammenfassung im Amtsblatt – Internetseite – Unzulässigkeit

Europarecht Nichtigkeitsklage

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Das Syndicat national de l’industrie des viandes (SNIV) trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

3. Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2004) 936 final der Kommission vom 30. März 2004 über geplante Beihilfemaßnahmen der französischen Behörden zur Finanzierung der öffentlichen Tierkörperverwertung (Staatliche Beihilfe N 515/2003 – Frankreich)