LG Bonn · Nordrhein-Westfalen 6. Zivilkammer Beschluss LS

Dem Insolvenzverwalter obliegt bei Bejahung eines Aussonderungsrechts die Verpflichtung, den …

Zivilrecht

Leitsatz

Dem Insolvenzverwalter obliegt bei Bejahung eines Aussonderungsrechts die Verpflichtung, den Aussonderungsgegenstand ( hier sog. on - board - units - Mauterfassungsgerät -) derart bereitzustellen, dass seine Abholung am Ort der Verwahrung gewährleistet ist.

Tenor

Nach Anhörung der Parteien werden die Gründe des am 21.12.2006 verkündeten Urteils der Kammer – 6 S 264/06 – wegen offenkundiger Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 3 des Urteils zutreffend lauten muss:

„Die zulässige Berufung ist begründet“.