Die Hessische Landesregierung konnte eine von der Nationaldemokratischen Partei für den 21.06.1950 geplante …
Verfassungsrecht
Leitsatz
Die Hessische Landesregierung konnte eine von der Nationaldemokratischen Partei für den 21.06.1950 geplante Kundgebung am Niederwald-Denkmal gemäß Art. 17 I HV verbieten, weil die Versammlung nach innen hin den Boden für nationalistische Bestrebungen bereiten und nach außen hin den Gedanken einer Völkerverständigung, wie sie Grundgesetz und Hessische Verfassung vorsehen, gefährden konnte.
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