AG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen Richter

AG Düsseldorf – 293 C 13813/05

Zivilrecht

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 07.11.2005

durch den Richter am Amtsgericht X

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, ihr Wohnungseigentum im Objekt X in XX, nämlich ihren Miteigentumsanteil von 405/10.000 verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. X, eingetragen im Grundbuch von XX, Bl. XXXX, zu veräußern.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.