Aufrechterhaltung des Vollstreckungsbescheids KI-Titel
Vollstreckungsbescheid · Anerkenntnisurteil · Vorläufige Vollstreckbarkeit · Streitwertfestsetzung
Zivilrecht
Tenor
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Stuttgart, #####,
vom 8.10.2014 bleibt aufrechterhalten.
Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 2.909,73 EUR festgesetzt.
Gründe
1
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.