AG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen Anerkenntnisurteil

Aufrechterhaltung des Vollstreckungsbescheids KI-Titel

Vollstreckungsbescheid · Anerkenntnisurteil · Vorläufige Vollstreckbarkeit · Streitwertfestsetzung

Zivilrecht

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Stuttgart, #####,

vom 8.10.2014 bleibt aufrechterhalten.

Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 2.909,73 EUR festgesetzt.

Gründe

1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.