Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an Richtigkeit der Entscheidung KI-Titel
Berufungszulassung · VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 · ernstliche Zweifel · Verwaltungsgerichtsbarkeit · Zulassungsverfahren
Verwaltungsrecht
Tenor
Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 24. Februar 2011 wird auf den Antrag des Beklagten zugelassen.
Gründe
1
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist begründet. Die angegriffene Entscheidung begegnet aus den vom Beklagten dargelegten Gründen ernstlichen Zweifeln an ihrer Richtigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
2
Die Entscheidung über die Kosten des Zulassungsverfahrens folgt der Kostenentscheidung im Berufungsverfahren.
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