OVG Berlin-Brandenburg 12. Senat Beschluss

Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an Richtigkeit der Entscheidung KI-Titel

Berufungszulassung · VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 · ernstliche Zweifel · Verwaltungsgerichtsbarkeit · Zulassungsverfahren

Verwaltungsrecht

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 24. Februar 2011 wird auf den Antrag des Beklagten zugelassen.

Gründe

1

Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist begründet. Die angegriffene Entscheidung begegnet aus den vom Beklagten dargelegten Gründen ernstlichen Zweifeln an ihrer Richtigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

2

Die Entscheidung über die Kosten des Zulassungsverfahrens folgt der Kostenentscheidung im Berufungsverfahren.

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