In analoger Anwendung des § 130 Abs. 1 Ziff. 3 VwGO ist die Zurückverweisung auch dann möglich, wenn das …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
In analoger Anwendung des § 130 Abs. 1 Ziff. 3 VwGO ist die Zurückverweisung auch dann möglich, wenn das Verwaltungsgericht ein "altes" Beweismittel unberücksichtigt gelassen hat, das für die Aufklärung des rechtserheblichen Sachverhalts wesentlich ist (ebenso Hess. VGH, OS V 75/64, Urt. v. 21.02.1966).