LG Magdeburg · Sachsen-Anhalt 5. Zivilkammer Versäumnisurteil zitiert von 1

Bestätigung einstweiliger Verfügung über Prothesenkosten KI-Titel

einstweilige Verfügung · Kostenübernahme · Prothese · Vorläufige Vollstreckbarkeit

Zivilrecht

Tenor

1.) Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Magdeburg vom 22.11.2011 wird bestätigt.

2.) Der Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.

3.) Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 10.000,00 € (1/2 des angegebenen Neuwerts der Prothese auf der Basis der von der Verfügungsklägerin angegebenen Herstellungskosten)