LG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Vollstreckung englischer Kostenanordnung mit Abschlagszahlung KI-Titel

Vollstreckung ausländischer Urteile · EGVVO · Kostenanordnung · Zinsen · Abschlagszahlung

Zivilrecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Die Cost Order des High Court of Justice, Bankruptcy, in London - No 10553 - 2005 - vom 29.7.2009 ist mit folgendem Inhalt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit der Vollstreckungsklausel zu versehen:

Der Antragsgegner hat als Abschlagszahlung 20.000 brit. Pfund nebst 8 % Zinsen seit dem 12.8.2008 zu zahlen.

Der weitergehende Zinsantrag wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Streitwert: bis 25.000 €

Gründe

3

Die Entscheidung beruht auf Art 38 ff EGVVO.

4

Soweit der Antrag wegen eines Teils der Zinsen zurückgewiesen wurde, beruht dies auf der Anordnung des High Courts, dass der zugesprochene Betrag erst binnen 14 Tagen zu zahlen sei.

Tannert | |