AG Lingen (Ems) · Niedersachsen Urteil LS

Der Versicherungsantrag kann vom Versicherer auch durch konkludentes Verhalten, wie z.B. durch Abbuchung der …

Zivilrecht

Leitsatz

Der Versicherungsantrag kann vom Versicherer auch durch konkludentes Verhalten, wie z.B. durch Abbuchung der Prämie aufgrund einer vom Antragsteller erteilten Einzugsermächtigung, angenommen werden.