Der Versicherungsantrag kann vom Versicherer auch durch konkludentes Verhalten, wie z.B. durch Abbuchung der …
Zivilrecht
Leitsatz
Der Versicherungsantrag kann vom Versicherer auch durch konkludentes Verhalten, wie z.B. durch Abbuchung der Prämie aufgrund einer vom Antragsteller erteilten Einzugsermächtigung, angenommen werden.