Die sich aus einer Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit (hier Übergang von Teilzeit auf Vollzeit) ergebende …
Sozialrecht
Leitsatz
Die sich aus einer Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit (hier Übergang von Teilzeit auf Vollzeit) ergebende Steigerung des Arbeitsentgelts der letzten drei Monate vor der Arbeitslosigkeit ist regelmäßig nicht betriebsüblich und damit außergewöhnlich iS von § 112 Abs 2 S 5 AFG in der bis Ende 1993 geltenden Fassung.