StGH Hessen Beschluss LS

In erster Linie haben die Fachgerichte Rechtsschutz auch gegen Grundrechtsverletzungen zu gewähren (ständige …

Verfassungsrecht

Leitsatz

1. In erster Linie haben die Fachgerichte Rechtsschutz auch gegen Grundrechtsverletzungen zu gewähren (ständige Rechtsprechung, zuletzt P.St. 1108).

2. Eine Verweisung des Verfahrens an das zuständige Fachgericht scheidet aus, wenn der Antragsteller sich ausdrücklich nicht damit einverstanden erklärt, weil er gerade nur eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs ohne Einschaltung der Fachgerichte erreichen will.

3. Ein am Ausgangsverfahren nicht Beteiligter wird durch die Entscheidung des Fachgerichts nicht selbst in Grundrechten betroffen, wenn dieses nur über die Rechte Verfahrensbeteiligter, nicht aber über eventuelle Rechte Dritter befunden hat.

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