AG Oberhausen · Nordrhein-Westfalen 33. Abteilung des Amtsgerichts Urteil

AG Oberhausen – 33 C 3085/06

Zivilrecht

Tenor

hat das Amtsgericht Oberhausen

im schriftlichen Vorverfahren gemäß §331 Abs. 3 ZPO

am 21.11.2006

durch den Richter am Amtsgericht

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, die von ihr im Hause Alsenstraße 13 in 46045 Oberhausen innegehaltene Wohnung im Dachgeschoss links (Wohnung Nr. 24), bestehend aus drei Zimmern, einer Küche, einem Flur, einem WC mit Bad, einem Kellerraum (Nr. 25) und einem Spitzboden, zu räumen und an die Klägerinnen herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 4.200,00 EUR festgesetzt.

Richter am Amtsgericht