OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 3

Im Bauleitplanverfahren vorgetragene Bedenken und Anregungen können, auch wenn die Gemeinde ihnen bei der …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Im Bauleitplanverfahren vorgetragene Bedenken und Anregungen können, auch wenn die Gemeinde ihnen bei der Beschlußfassung über den Bebauungsplan nicht folgt, nicht als Rüge von Abwägungsfehlern gedeutet werden.