Im Bauleitplanverfahren vorgetragene Bedenken und Anregungen können, auch wenn die Gemeinde ihnen bei der …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Im Bauleitplanverfahren vorgetragene Bedenken und Anregungen können, auch wenn die Gemeinde ihnen bei der Beschlußfassung über den Bebauungsplan nicht folgt, nicht als Rüge von Abwägungsfehlern gedeutet werden.