OVG Niedersachsen Urteil LS

Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG, daß Nr 6 Abs 1 Vorbem BBesO A/B die Gewährung …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG, daß Nr 6 Abs 1 Vorbem BBesO A/B die Gewährung der Stellenzulage für Soldaten und Beamte als fliegendes Personal nur für Angehörige der Besoldungsgruppen A 5 bis A 16 vorsieht.

2. Soldaten, die als Luftfahrzeugführer "verwendet" werden, sind nicht gleichzeitig im Sinne der Nr 6 Abs 2 S 2 Vorbem BBesO A/B "zur Erhaltung ihres fliegerischen Könnens verpflichtet".