VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss
Abweisung von Prozesskostenhilfe und vorläufigem Rechtsschutz KI-Titel
Prozesskostenhilfe · vorläufiger Rechtsschutz · Streitwertfestsetzung
Verwaltungsrecht
Tenor
1.Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
2.Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.
3.Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.
Gründe
2 Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.