Grobe Fahrlässigkeit beim Überfahren eines Stoppschildes (Senat r+s 95, 42 = VersR 95, 1183 L) liegt auch …
Zivilrecht
Leitsatz
Grobe Fahrlässigkeit beim Überfahren eines Stoppschildes (Senat r+s 95, 42 = VersR 95, 1183 L) liegt auch dann vor, wenn die Straße verschmutzt gewesen ist und der Fahrer diese Verschmutzung nicht rechtzeitig erkannte, so daß er beim Bremsen ins Schleudern geriet.