OLG Köln · Nordrhein-Westfalen Urteil

Streit um Ansprüche aus Vertragsverletzung mit Berufung KI-Titel

Vertragsverletzung · Berufung zurückgewiesen · Vorläufige Vollstreckbarkeit · Sicherheitsleistung

Zivilrecht Berufung zurückgewiesen

Tenor

Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das am 2. Mai 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 8 O 36/07 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Gründe

2

Zur Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts im angefochtenen Urteil sowie die im heutigen Termin protokollierten Hinweise Bezug genommen.

3

Berufungsstreitwert: bis 23.000,-- €