Wer seit dem Verlust seiner eigenen Wohnung jahrelang nur noch in Pensionen, Hotels oder Notquartieren (zB …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Wer seit dem Verlust seiner eigenen Wohnung jahrelang nur noch in Pensionen, Hotels oder Notquartieren (zB Jugendherbergen) Unterkunft gefunden hat und zum Kreis der in § 72 BSHG beschriebenen Personen zählt, hat jedenfalls Anspruch darauf, daß ihm der Träger der Sozialhilfe persönliche Hilfe bei der Beschaffung einer eigenen Wohnung gewährt. Ob der Sozialhilfeträger darüber hinaus verpflichtet ist, einem Obdachlosen eine Wohnung als Sachleistung zur Verfügung zu stellen, bleibt offen.