Unterlassung von irreführender Garantiebehauptung bei Neufahrzeugen KI-Titel
Irreführende Werbung · Herstellergarantie · Unterlassungsanspruch · Einstweilige Verfügung · Wettbewerbsrecht
Tenor
1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann - wegen jeder Zuwiderhandlung
untersagt,
geschäftlich handelnd
Neufahrzeuge der Modelle H. K. und/oder H. i. F. (2018) zum Kauf anzubieten und/oder anbieten zu lassen mit der Behauptung, es bestehe ein Anspruch auf die im EWR und in der Schweiz angebotene H.-Herstellergarantie von fünf Jahren ohne Kilometerbegrenzung, wie geschehen durch die Aussagen
A) „Herstellergarantie“ in Anlage A und Anlage B
und/oder
B) „Fahrzeuggarantie“ in Anlage C
und/oder
C) „5 Jahre H. Herstellergarantie europaweit ohne jede Kilometerbegrenzung“ in Anlage A, Anlage B und Anlage C.
2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.