ArbG Wuppertal · Nordrhein-Westfalen Berichtigungsbeschluss zitiert von 1

Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht KI-Titel

Verweisung · Berichtigungsbeschluss · Zuständigkeit · Arbeitsgericht · Landgericht

Arbeitsrecht

Tenor

wird der Beschluss vom 12.07.2023 wegen eines Übertragungsfehlers im Einvernehmen mit den Parteien dahingehend berichtigt, dass Ziffer 2 lautet: „Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Wuppertal verwiesen.“

7 Ca 530/23 | |

Arbeitsgericht Wuppertal Beschluss In dem Rechtsstreit

Gründe

2

P., T. b, H.

3

Kläger

4

Prozessbevollmächtigte

5

Rechtsanwälte C., D., W.

6

gegen

7

X., vertreten durch den Geschäftsführer , B., K.

8

Beklagte

9

Prozessbevollmächtigte

10

Rechtsanwälte Z., M., O.

11

wird der Beschluss vom 12.07.2023 wegen eines Übertragungsfehlers im Einvernehmen mit den Parteien dahingehend berichtigt, dass Ziffer 2 lautet: „Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Wuppertal verwiesen.“

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Wuppertal, den 08.09.2023

13

K.