EuG Dritte Kammer Urteil zitiert von 11

Wettbewerb – Kartelle

Knauf Gips KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Wettbewerb – Kartelle – Gipsplattenmarkt – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Akteneinsicht – Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung – Zurechnung – Geldbuße – Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen – Zusammenarbeit im Verwaltungsverfahren

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Knauf Gips KG trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/471/EG der Kommission vom 27. November 2002 bezüglich eines Verfahrens zur Durchführung von Artikel 81 [EG] gegen BPB plc, Gebrüder Knauf Westdeutsche Gipswerke KG, Société Lafarge SA und Gyproc Benelux NV (Sache COMP/E-1/37.152 – Gipsplatten) (ABl. 2005, L 166, S. 8) oder, hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße