OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Der Grundsatz, daß sich auf das Auswahlkriterium der "gewachsenen Strukturen" in § 5 Abs 1 S 4 NRettDG …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Der Grundsatz, daß sich auf das Auswahlkriterium der "gewachsenen Strukturen" in § 5 Abs 1 S 4 NRettDG (RettDG ND ) nur solche Anbieter von Rettungsdienstleistungen mit Erfolg berufen können, die schon vor Inkrafttreten des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (RettDG ND) am organisierten Rettungsdienst beteiligt waren, schließt es nicht aus, daß sich in besonders gelagerten Fällen "gewachsene Strukturen" auch außerhalb des öffentlich organisierten Rettungsdienstes entwickeln konnten (Fortführung der Rspr im Urteil vom 15.6.1994 - 7 K 1713/93 - ).

2. Bei der Ermittlung der Eintreffzeiten in der Notfallrettung gemäß § 2 Abs 3 BedarfVO-RettD (RettDBedV ND) bleiben die Einsätze der Luftrettung außer Ansatz.