Eine gem § 77 Abs 3 BetrVG 1972 unwirksame Betriebsvereinbarung über die Zahlung außertariflicher Zulagen an …
Arbeitsrecht
Leitsatz
Eine gem § 77 Abs 3 BetrVG 1972 unwirksame Betriebsvereinbarung über die Zahlung außertariflicher Zulagen an einzelne Arbeitnehmer kann als Vertrag zu Gunsten Dritter wirksam sein und den Arbeitgeber daran hindern, von der zuvor vertraglich eingeräumten Möglichkeit der Anrechnung der Zulagen auf Tariferhöhungen Gebrauch zu machen.