LAG Niedersachsen Urteil LS

Eine gem § 77 Abs 3 BetrVG 1972 unwirksame Betriebsvereinbarung über die Zahlung außertariflicher Zulagen an …

Arbeitsrecht

Leitsatz

Eine gem § 77 Abs 3 BetrVG 1972 unwirksame Betriebsvereinbarung über die Zahlung außertariflicher Zulagen an einzelne Arbeitnehmer kann als Vertrag zu Gunsten Dritter wirksam sein und den Arbeitgeber daran hindern, von der zuvor vertraglich eingeräumten Möglichkeit der Anrechnung der Zulagen auf Tariferhöhungen Gebrauch zu machen.