Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext
Zivilrecht
Tenor
sind auf Grund des Urteils des Landgerichts Dortmund vom 14.01.2016 sind auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Hamm vom 17.03.2016 (Aktenzeichen I-4 U 47/16) von dem Antragsteller 2.327,80 EUR - zweitausenddreihundertsiebenundzwanzig Euro und achtzig Cent - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 01.02.2016 aus 1.415,00 EUR und seit dem 31.03.2016 aus weiteren 912,80 EUR an die Antragsgegnerin zu erstatten.
Die Berechnung der gerichtlichen Kosten ist beigefügt.
Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist beigefügt.
Die dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegenden Titel sind rechtskräftig bzw. vollstreckbar.
Gründe
1
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.