LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Versicherungsbedingungen der Ersatzkasse (12. VO zum Aufbau der Sozialversicherung vom 24.12.1935):

Sozialrecht

Leitsatz

Versicherungsbedingungen der Ersatzkasse (12. VO zum Aufbau der Sozialversicherung vom 24.12.1935):

1. Die freiwillige Versicherung in einer Ersatzkasse regelt sich allein nach der Kassensatzung sowie den Versicherungsbedingungen als Teil der Kassensatzung.

2. Aufgrund der den Ersatzkassen zustehenden Satzungsautonomie können sie die Versicherungsverhältnisse ihrer nichtversicherungspflichtigen Mitglieder selbst gestalten, soweit das Gesetz keine anderen Regelungen vorsieht.

3. Der durch eine Änderung der Versicherungsbedingungen vorgesehene Wegfall der Krankengeldzahlung bei Arbeitsunfähigkeit für über 65jährige versicherungsberechtigte Selbständige verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Diese Neuregelung ist weder willkürlich noch sachfremd.

4. Es gibt kein rechtlich geschütztes Vertrauen darauf, daß das zur Zeit der Begründung einer Mitgliedschaft bestehende Satzungsrecht für alle Zukunft unverändert bleibt.