Die Einholung meherer Vergleichsangebote von Vermietunternehmen vor Anmietung eines Ersatzfahrzeugs ist bei …
Zivilrecht
Leitsatz
1. Die Einholung meherer Vergleichsangebote von Vermietunternehmen vor Anmietung eines Ersatzfahrzeugs ist bei einem bereits erkennbarem hohen Fahrbedarf durch den Gechädigten regelmäßig geboten.
2. Der Geschädigte sich für einen kurzen Zeitraum auch mit einem weniger komfortablen Wagentyp begnügen, wenn der Vermieter kein dem der Größenordnung des geschädigten Fahrzeugs entsprendes Fahrzeug zur Verfügung hat. Dies entspricht dem Gesichtspunkt der Schadenminderung.