Forderung aus unbezahlter Rechnung mit Zinsen und Kosten KI-Titel
Forderung · Zinsen · Kostenverteilung · Vorläufige Vollstreckbarkeit · Mahn- und Inkassokosten
Zivilrecht
Tenor
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 350,00 € nebst Zinen iin Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.11.2013 zu zahlen sowie vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 5,00 € und Inkassokosten in Höhe von 58,50 € zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte mit Ausnahme der Kosten, die durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Gerichts entstanden sind. Letztere trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.