Das Schwerbeschädigtengesetz enthält keine Regelung darüber, daß schwerbeschädigte Beamte von ihrem …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Das Schwerbeschädigtengesetz enthält keine Regelung darüber, daß schwerbeschädigte Beamte von ihrem Dienstherrn bevorzugt bei Beförderungen zu behandeln sind.
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