LG Köln · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Berichtigung eines Schreibfehlers im Urteil wegen Angabe des Piloten KI-Titel

Schreibfehler · Berichtigung · ZPO § 319 · Flugplan · Pilotenangabe

Zivilrecht

Tenor

Der Tatbestand des Urteils der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.03.2011 wird gemäß § 319 ZPO wegen eines offenbaren Schreibfehlers dahingehend berichtigt, dass auf Seite 3, 2. Absatz, des Urteils der letzte Satz richtig lautet:

"Die Klägerin hatte auf Bitten ihres Mannes den Flugplan von Bremen nach F aufgegeben und hierbei ihren Ehemann als verantwortlichen Piloten (PIC) angegeben".

Gründe

1

"Die Klägerin hatte auf Bitten ihres Mannes den Flugplan von Bremen nach F aufgegeben und hierbei ihren Ehemann als verantwortlichen Piloten (PIC) angegeben".