Bei der Bestimmung eines erheblich größeren oder andersartigen Verkehrs iSd § 8a Abs 1 S 2 FStrG, der bei …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Bei der Bestimmung eines erheblich größeren oder andersartigen Verkehrs iSd § 8a Abs 1 S 2 FStrG, der bei alten Zufahrten zur Sondernutzung führt, kommt es auf den Zeitraum seit dem Inkrafttreten des Bundesfernstraßengesetzes im Jahre 1953 an.