OVG Niedersachsen Urteil LS

Bei einem Arbeitgeberwechsel ist ein Anspruch gemäß Art 6 Abs 1 Ss 1 ARB 1/80 (EWGAssRBes 1/80) auf …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Bei einem Arbeitgeberwechsel ist ein Anspruch gemäß Art 6 Abs 1 Ss 1 ARB 1/80 (EWGAssRBes 1/80) auf Erneuerung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erst nach Ablauf eines neuen Zeitraumes ordnungsgemäßer Beschäftigung von einem Jahr gegeben.