Zur Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs wegen eines Anspruchs auf Schadensersatz aus der Verletzung …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs wegen eines Anspruchs auf Schadensersatz aus der Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten (§ 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO).
2. Kein Staatsbürger hat einen im Verwaltungsrechtsweg einklagbaren Anspruch gegen einen öffentlichen Dienstherrn, dass dieser gegen Bedienstete seines Geschäftsbereichs ein Dienststrafverfahren einleiten muss.