OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Durch die außergerichtliche Vereinbarung einer Verlängerung der Frist zum Widerruf eines gerichtlichen …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Durch die außergerichtliche Vereinbarung einer Verlängerung der Frist zum Widerruf eines gerichtlichen Vergleichs kann der Eintritt der prozessualen Wirkungen dieses Vergleichs nur dann hinausgeschoben werden, wenn die Beteiligten dem Gericht die Verlängerung innerhalb der ursprünglichen Widerrufsfrist durch schriftliche Erklärungen anzeigen.