Durch die außergerichtliche Vereinbarung einer Verlängerung der Frist zum Widerruf eines gerichtlichen …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Durch die außergerichtliche Vereinbarung einer Verlängerung der Frist zum Widerruf eines gerichtlichen Vergleichs kann der Eintritt der prozessualen Wirkungen dieses Vergleichs nur dann hinausgeschoben werden, wenn die Beteiligten dem Gericht die Verlängerung innerhalb der ursprünglichen Widerrufsfrist durch schriftliche Erklärungen anzeigen.