AG Köln – 219 C 557/07_SchlussVU
Zivilrecht
Tenor
Schluss-Versäumnisurteil
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt,
1. die Wohnung O.- Str. 00, 00000 Köln, 4. OG links, bestehend aus einem
Zimmer, Küche, Diele, Bad, Balkon und Keller, Größe ca. 35 qm, zu räumen.
2. an die Kläger 2.409,20 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem
Basiszinssatz aus jeweils 117,10 € seit dem 05.05.07 und 05.06.07 sowie aus
jeweils weiteren 435,00 € seit dem 05.07.07, 04.08.07, 05.09.07, 05.10.07 und
06.11.07 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.