AG Köln · Nordrhein-Westfalen Abt.219 Urteil

AG Köln – 219 C 557/07_SchlussVU

Zivilrecht

Tenor

Schluss-Versäumnisurteil

Der Beklagte zu 1) wird verurteilt,

1. die Wohnung O.- Str. 00, 00000 Köln, 4. OG links, bestehend aus einem

Zimmer, Küche, Diele, Bad, Balkon und Keller, Größe ca. 35 qm, zu räumen.

2. an die Kläger 2.409,20 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem

Basiszinssatz aus jeweils 117,10 € seit dem 05.05.07 und 05.06.07 sowie aus

jeweils weiteren 435,00 € seit dem 05.07.07, 04.08.07, 05.09.07, 05.10.07 und

06.11.07 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.