Zur rückwirkenden Aufhebung eines Verwaltungsaktes nach § 48 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB X, wenn nachträglich …
Sozialrecht
Leitsatz
Zur rückwirkenden Aufhebung eines Verwaltungsaktes nach § 48 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB X, wenn nachträglich Einkommen erzielt worden ist (§ 4 Abs 5 GAL).