OLG Karlsruhe · Baden-Württemberg 12. Zivilsenat Beschluss

Berichtigung von Europarechtswidrigkeit zu Europarechtskonformität KI-Titel

Berichtigung von Urteilsfehlern · § 319 ZPO · Europarechtskonformität · offenbare Unrichtigkeit

Zivilrecht

Tenor

Die Entscheidungsgründe des Urteils des Senats vom 15.01.2015 12 U 78/ 13 (14) werden auf S. 9, Zeile 8 wie folgt berichtigt: Das Wort „Europarechtswidrigkeit“ wird durch das Wort „Europarechtskonformität“ ersetzt.

Gründe

1

Es handelt sich um eine offenbare, von Amts wegen zu berichtigende Unrichtigkeit i. S. d. § 319 Abs. 1 ZPO. Die den Sinn des Satzes umdrehende Unrichtigkeit ergibt sich unmittelbar aus dem Zusammenhang des Urteils (vgl. Zöller-Vollkommer ZPO 30. Aufl. § 319 Rz 5).

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