AG Witten · Nordrhein-Westfalen Zivilrichter Urteil

AG Witten – 2 C 992/09

Zivilrecht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1289,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 26.09.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 1289,00 € festgesetzt.