AG Witten – 2 C 992/09
Zivilrecht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1289,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 26.09.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 1289,00 € festgesetzt.