LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Ein Schüler, der nach stundenplanmäßigem Unterrichtsende auf dem Schulhof mehr als eine Stunde Fußball …

Sozialrecht

Leitsatz

Ein Schüler, der nach stundenplanmäßigem Unterrichtsende auf dem Schulhof mehr als eine Stunde Fußball spielt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.