Ein Schüler, der nach stundenplanmäßigem Unterrichtsende auf dem Schulhof mehr als eine Stunde Fußball …
Sozialrecht
Leitsatz
Ein Schüler, der nach stundenplanmäßigem Unterrichtsende auf dem Schulhof mehr als eine Stunde Fußball spielt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.