Zur Frage der Gewährung einer Geldentschädigung statt Abfindung in Land.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur Frage der Gewährung einer Geldentschädigung statt Abfindung in Land.
2. Zur Frage der Anfechtung eines außergerichtlichen Vergleichs. vorausgehend.
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