Zu den vom Erben gemäß § 1968 BGB zu tragenden Beerdigungskosten zählen nicht die Grabpflegekosten.
Zivilrecht
Leitsatz
Zu den vom Erben gemäß § 1968 BGB zu tragenden Beerdigungskosten zählen nicht die Grabpflegekosten.
Zu den vom Erben gemäß § 1968 BGB zu tragenden Beerdigungskosten zählen nicht die Grabpflegekosten.