OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS

Zu den vom Erben gemäß § 1968 BGB zu tragenden Beerdigungskosten zählen nicht die Grabpflegekosten.

Zivilrecht

Leitsatz

Zu den vom Erben gemäß § 1968 BGB zu tragenden Beerdigungskosten zählen nicht die Grabpflegekosten.