LAG Niedersachsen Urteil LS

Will der Betriebsrat betriebliche Lärmschutzmaßnahmen erzwingen, ist die Einigungsstelle nach § 87 Abs 2 …

Arbeitsrecht

Leitsatz

1. Will der Betriebsrat betriebliche Lärmschutzmaßnahmen erzwingen, ist die Einigungsstelle nach § 87 Abs 2 BetrVG nicht offensichtlich unzuständig.

2. Die mit der Anrufung der Einigungsstelle angestrebte Regelung kann sich dabei auch auf nur einen einzigen Arbeitsplatz beziehen.