EuG Fünfte Kammer Urteil

Eintragung des Wortzeichens DREAM IT, DO IT! als Gemeinschaftsmarke KI-Titel

Gemeinschaftsmarke · Wortmarke · Eintragungshindernis · Unterscheidungskraft

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Ashoka trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. März 2007 (Sache R 635/2006-1) über die Eintragung des Wortzeichens DREAM IT, DO IT! als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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