OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss LS

Es liegt nicht in jedem Fall eine abstrakte Gefährdung des Querverkehrs, wenn sich die für den Betroffenen …

Strafrecht

Leitsatz

1. Es liegt nicht in jedem Fall eine abstrakte Gefährdung des Querverkehrs, wenn sich die für den Betroffenen gültige Rotlichtphase bereits dem Ende zu neigt. Es hat hierbei eine normzweckkonform einschränkend Auslegung der Nr. 34. 2 zu erfolgen. Eine denkbare Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führt zur Anwendung der Vorschrift.

2. Zu den Voraussetzungen für eine denkbare Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.