BGH VII. Zivilsenat Beschluss

Nichtzulassung der Revision bei Streitwert von knapp 58.000 Euro KI-Titel

BGH, Beschluss vom 12. November 2025 - VII ZR 139/24

Bau- und Werkvertragsrecht Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 14. August 2024 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert: 57.429,90 €

Pamp Halfmeier Jurgeleit

Graßnack Hannamann